Rechtsprechung
BFH, 28.09.2006 - XI R 15/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung
- Judicialis
EStG § 3 Nr. 9; ; EStG § 32b; ; EStG § 34 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 138 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 138 Abs. 2
Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung - datenbank.nwb.de
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Anwendung des Progressionsvorbehalts, wenn das nach der sog. 1/5-Regelung zu ermittelnde verbleibende zu versteuernde Einkommen negativ ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sozialplan-eup.de (Rechtsprechungsübersicht)
Tarifermäßigung und Progressionsvorbehalt
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außerordentliche Einkünfte
- Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.05.2002 - 1 K 5072/00
- BFH, 28.09.2006 - XI R 15/02
Papierfundstellen
- BFH/NV 2007, 237
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 17.01.2008 - VI R 44/07
Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und …
Nach Auffassung des Senats sind daher bei der Steuerberechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG --in teleologischer Reduktion der Vorschrift-- die Progressionseinkünfte im Rahmen des § 32b EStG nur insoweit zu berücksichtigen, als sich nach einer Verrechnung mit dem --negativen-- verbleibenden zvE ein positiver Betrag ergibt (von Eichborn, Anm. zum BFH-Beschluss vom 28. September 2006 XI R 15/02 in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 28, 29; vgl. nunmehr auch H 34.2 Beispiel 4 des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2006). - FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - 6 K 1128/01
Fünftelung der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte bei der …
Um dieses sinnwidrige Ergebnis zu vermeiden, ist es hingegen nicht geboten, die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen bei der Berechnung in den Fällen des § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG, wenn das verbleibende Einkommen negativ ist, außer Ansatz zu lassen (so aber FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2002 1 K 5072/00 E, EFG 2002, 1454, rechtskräftig auf Grund des BFH-Beschlusses vom 28. September 2006 XI R 15/02, BFH/NV 2007, 237).Zwar lässt der Verlauf des abgeschlossenen Revisionsverfahrens XI R 15/02, BFH/NV 2007, 237, vermuten, dass der BFH der Auffassung des 1. Senates des FG Düsseldorf (in EFG 2002, 1454) folgt und eine Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts bei negativem verbleibenden Einkommen ablehnt; denn im Revisionsverfahren hatte der BFH einen Gerichtsbescheid erlassen, den das Finanzamt angefochten hat, um anschließend einen Abhilfebescheid im Sinne des Urteils des FG Düsseldorf zu erlassen.
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 8 K 172/03
Berechnung der tariflichen Einkommensteuer beim Zusammentreffen von …
bb) Die völlige Außerachtlassung der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen und Einkünfte (so etwa FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2001, 1 K 5072/00 E, EFG 2002, 1454; Revision XI R 15/02 wurde in der Hauptsache für erledigt erklärt) ist nach der Auffassung des erkennenden Senats hingegen bereits mit dem Wortlaut der Vorschrift des § 32b EStG nicht vereinbar. - FG Münster, 03.07.2007 - 1 K 2192/01
Art der Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts im Rahmen der Ermittlung der …
Der Beklagte verweist auf das unter dem Az. XI R 15/02 geführte Revisionsverfahren. - FG Düsseldorf, 09.09.2004 - 15 K 6843/01
Berechnung der Einkommensteuer für außerordentliche Einkünfte; Berücksichtigung …
Der Senat folgt nicht der Auffassung des 1. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 13.05.2002 1 K 5072/00 E, EFG 2002, 1454, Revision anhängig unter dem Az. XI R 15/02), wonach dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG nur berücksichtigt werden, wenn sich unter Hinzurechnung der Einkünfte im Ergebnis ein positives verbleibendes zu versteuerndes Einkommen ergibt.